Samenspenderregister gibt Recht auf Kenntnis der Abstammung
Am 1. Juli 2018 tritt das Gesetz zur Errichtung eines Samenspenderregisters und zur Regelung der Auskunftserteilung über den Spender nach heterologer Verwendung von Samen (Samenspenderregistergesetz) in Kraft. Damit ist das Ziel des Vereins Spenderkinder erreicht, dass Menschen, die durch eine Samenspende gezeugt wurden, erfahren können, wer der Samenspender war. Eine ...