Niederländer und Niederländerinnen in deutschen Standesamtsurkunden
Das Zentrum für Familiengeschichte CBG in Den Haag verwaltet eine interessante Quelle aus dem Besitz des niederländischen Roten Kreuzes: Abschriften aus deutschen Standesämtern von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, in denen ein Ehepartner aus den Niederlanden stammte bzw. das Kind von mindestens einem niederländischen Elternteil abstammte. Die Urkunden wurden nach dem Zweiten Weltkrieg auf Anweisung der Alliierten von deutschen Beamten erstellt. Das CBG hat die Akten nun digitalisiert, freiwillige Familienforscher indexierten sie. Die Daten aus den Heiratsurkunden sind auf der Website WieWasWie bereits kostenlos durchsuchbar – und können für die Familien- und Ahnenforschung nach Vorfahren in bzw. aus bi-nationalen Verbindungen Erkenntnisse bringen.
Heiratsurkunden 1871 bis 1945
40 Prozent der 7.371 Heiratsurkunden betreffen Niederländer und Niederländerinnen, die während des Zweiten Weltkrieges – zwangsweise oder freiwillig – in Deutschland lebten, sich hier verliebten und heirateten. Personen in deutschen Konzentrations- und Arbeitslagern sind hier nicht enthalten. 60 Prozent der Urkunden stammen aus der Vorkriegszeit, gehen zurück bis 1871. Durch die Indexierung konnten ca. 22.500 Personendaten durchsuchbar gemacht werden. Als Beispiel wird auf der Website von WieWasWie die Heiratsurkunde von Pieter Jacob van Ommen und Franziska Antonia Hornö vom 27. Oktober 1945 im hessischen Neu-Isenburg gezeigt.
Diese Urkunde ist bisher noch nicht in der Sammlung der Zweitschriften des Hessischen Staatsarchivs zu finden, denn hier endet die Anzeige der digitalisierten Heiratsregister im Jahr 1928. Dafür lassen sich aber die Geburtsurkunden der Brauteltern und deren Heiratsurkunde finden.
Dass die niederländischen Männer bei der Arbeit in Deutschland nicht nur deutsche Frauen kennen lernten, zeigt ein anderes Beispiel: Der Dolmetscher Louis Boekhout aus Bergen aan Zoom heiratete am 24. Dezember 1945 in Frankfurt a.M. die Stenotypistin Charlotte Krzok, geboren im schlesischen Grambschütz/Gręboszów.
Geburtsurkunden 1900 bis 1945
Während die Heiratsurkunden vollständig indexiert sind, ist die Arbeit an der Auswertung der 26.915 Geburtsurkunden noch nicht abgeschlossen. Etwa 100 freiwillige Helfer haben in kurzer Zeit bereits 40 Prozent der deutschen Urkunden erfasst. Für diese Urkunden gilt die allgemeine Sperrfrist von 100 Jahren. Kinder von inzwischen Verstorbenen können einen Auszug aus der Personenkartei anfordern.
Wer bei der Erfassung mitmachen will, muss eine Datenschutzerklärung abgeben. Die Daten aus den Urkunden werden nach Ablauf der Sperrfrist bzw. nach dem Nachweis des Todes freigegeben. Die nicht gesperrten Daten sollen in der ersten Hälfte 2024 vom CBG veröffentlicht werden.
Sterbeurkunden 1940 bis 1945
Die CBG-Datenbank für Kriegsakten aus deutschen Quellen enthält Daten zu Niederländern, die in Deutschland gestorben sind. Es handelt sich sowohl um Abschriften von Sterbeurkunden als auch um die Suchkarten des Niederländischen Roten Kreuzes. Die Datenbank kann nach Namen durchsucht werden, aber der Zugang und der Download zu den Scans ist kostenpflichtig – hierfür ist ein Tageszugang oder eine CBG-Mitgliedschaft erforderlich.