NRW-Landesarchiv stellt Heirats-Aufgebotsregister (1810–1814) online
Das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen in Duisburg hat 66 rheinische Zivilstandsregister mit den Heiratsaufgeboten zwischen 1810 und 1814 aus dem rechtsrheinischen Bereich zwischen Essen / Duisburg und Emmerich online gestellt. Dies berichtet Volker Wilmsen von der Westfälischen Gesellschaft für Genealogie und Familienforschung (WGGF) in den westfälischen Mailinglisten. Vielen Dank für die Mitteilung sagt die CompGen-Blog-Redaktion!
Was sind Aufgebotsregister?
Aufgebote zu Eheschließungen sind die vorgeschriebenen mehrmaligen Ankündigungen einer beabsichtigten Heirat, Sie mussten vor den Amtsgebäuden öffentlich ausgehängt werden, damit eventuelle Ehehindernisse (z.B. Bigamie) festgestellt oder angezeigt werden konnten. In den von Napoleon und seinen Truppen besetzten Gebieten wurden Standesämter eingerichtet, die nach französischem Recht („Code Civil“) alle Standesfälle wie Geburten, Heiraten und Sterbefällen und auch die Aufgebote registrierten. In den rechtsrheinischen Gebieten wurde der Code Civil 1810 eingeführt, allerdings hier direkt in deutscher Sprache.
Nach der verlorenen Schlacht bei Waterloo am 18. Juni 1815 war schon alles wieder vorbei, nur im linksrheinischen Rheinland behielten die Preußen die Standesamtsführung – nach nunmehr rheinischem Recht – weiter bei, während rechtsrheinisch nach 1814 die kirchlichen Stellen wieder für die Registerführung zuständig wurden.
Was steht online?
Die jetzt online gestellten Aufgebotsregister stammen aus dem Bestand des Oberlandesgerichtsbezirks Hamm und enthalte Akten aus den folgenden Bürgermeistereien: Altenessen, Borbeck, Dinslaken, Duisburg, Elten, Emmerich, Essen, Gahlen, Götterswickerhamm, Haldern, Isselburg, Kettwig, Langerfeld, Rees, Ringenberg, Ruhrort, Schermbeck, Steele, Vrasselt, Werden und Wesel. Die Scans können unter diesem Link eingesehen werden.
Möglicherweise sind in einigen Fällen die eigentlichen Heiratsurkunden nicht (mehr?) erhalten. Daher können die Aufgebotsregister neben den Kirchenbüchern eine wichtige Ersatzquelle für die Heiraten sein. Dies dürfte auch für die oft vernichteten Belegakten gelten, die Geburtsurkunden der Brautleute und Sterbeurkunden der Eltern und Großeltern enthalten können.