Neu in LAGIS Hessen: Standesamtssuche über die Karte
Das Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS), über das hier im CompGen-Blog mehrfach berichtet wurde, bietet eine neue Zugangsmöglichkeit für die Standesamtssuche mit den digitalisierten Zweitschriften (Nebenregister) der hessischen Geburten-, Ehe-, Sterberegistern. Neben der einfachen Suche nach Ortsnamen wurde die Kartensuche neu eingeführt.
Auf der OpenStreetMap kann man jeden Ort in Hessen anklicken – man erhält den Namen des zuständigen Standesamtes und es werden die Grenzen des Zuständigkeitsbereiches im Zeitraum 1874 bis 1980 angezeigt. Wenn es Änderungen der Zuständigkeiten gegeben hat, so wird dies ebenfalls dargestellt. Im (Beitrags-)Bild oben ist erkennbar, dass das Standesamt von Niederweidbach ab 1962 nach Bischoffen verlagert wurde. Mit einem Klick auf das blau markierte Feld werden die Urkunden angezeigt.
Auch Grenzänderungen oder Erweiterungen sind erkennbar, allerdings in den größeren Städten mit mehreren Standesämtern nicht so tief im Detail. In Frankfurt gab es zeitweilig acht verschiedenen Standesämtern in der Innenstadt: Frankfurt am Main, Frankfurt I bis VI und Frankfurt-Mitte seit 1958. Die Namensverzeichnisse sind in der Regel am Ende eines Jahresbandes zu finden. In Darmstadt, Kassel und Frankfurt gibt es Namensverzeichnisse in separaten Büchern.
Test mit der LAGIS-Kartensuche
An einigen Stellen (z.B. in größeren Waldgebieten) waren die Grenzen der Standesamtsbezirke nicht eindeutig bestimmt. An einer anderen Stelle fehlte die Angabe zu den vorhanden Urkunden wie z.B. in Lorch am Rhein. Aber hier bereitet die Suche nach den Urkunden nur wenig Mühe, wenn man weiß, dass Lorch am Rhein zum Rheingaukreis (heute Rheingau-Taunus-Kreis) gehört und in der übersichtlichen Gliederung des Personenstandsarchivs bei Arcinsys zu finden ist. Die Personenstandsurkunden sind bis zu den Stichjahren 1900 (Geburten), 1930 (Heiraten) und 1980 (Sterbefälle) digitalisiert worden und stehen über Arcinsys online zur Verfügung.
Allerdings werden die Sterbenebenregister erst nach Ablauf von 60 Jahren frei zugänglich, weil z.B. Adoptionen oder Vaterschaftsanerkennungen eingetragen sind, oder die schutzwürdigen Belange von Eltern totgeborener bzw. verstorbener Kinder gewahrt werden sollen. Sobald die entsprechende Schutzfrist abgelaufen ist, werden die Seiten automatisch freigeschaltet. Heiratsnebenregister, die 84 Jahre alt oder jünger sind, bleiben ebenfalls gesperrt. Diese Frist errechnet sich aus dem Mindestheiratsalter von 16 Jahren und der personenbezogenen Schutzfrist von 100 Jahren nach dem Hessischen Archivgesetz.