Abmahnwelle wegen Nutzung von Google Fonts
Seit einigen Wochen läuft in Deutschland eine Abmahnwelle gegen Betreiber von Webseiten, die dort frei verfügbare Schriften nutzen, die von Servern von Google geladen werden. Mehrere Tausend Betreiber erhielten Schreiben, die mit Zahlungsaufforderungen versehen sind. Da auch viele Familienforscher eine Seite im Internet betreiben, sei es auf Basis von WordPress oder unter Nutzung von Genealogieprogrammen wie webtrees, TNG oder anderen, haben wir uns den Hintergrund einmal näher angesehen.
Auslöser für die Abmahnungen war ein Gerichtsurteil, das einem Kläger einen Schadensersatzanspruch entsprechend des Artikels §82 Abs. 1 der DSGVO zugesprochen hat. Wer auf seiner Website die verwendeten Schriften von Google-Servern lädt, diese also nicht lokal installiert, gibt dabei auch die IP-Adresse des Nutzers der Webseite an Google weiter. Der Kläger machte deshalb einen “Kontrollverlust” geltend und beklagte einen “tatsächlichen und wirtschaftlichen Nachteil”, da die Google-Server in den USA stehen und dort kein so gutes Datenschutzniveau gewährleistet ist, wie in der EU. Der Betreiber der Webseite verstößt nach Ansicht des Gerichts deshalb gegen die DSGVO (Urteil des LG München).
Juristen sind sich nicht einig, wie man reagieren sollte, wenn man mit einem Abmahnschreiben in diesem Zusammenhang konfrontiert werden sollte. Die Empfehlungen reichen von “ignorieren” bis “eigenen Anwalt hinzuziehen”. Vorbeugend kann man aber dafür sorgen, dass die benötigten Schriften lokal installiert werden. Dafür kann man etwa bei der Nutzung von WordPress entsprechende Plug-Ins nutzen. Das Genealogieprogramm webtrees nutzt keine Schriften von Google-Servern; für andere Programme liegen uns keine Hinweise vor. Ob die eigene Seite betroffen ist, kann man mit einem der verschiedenen Prüf-Programme ermitteln, etwa mit dem Angebot des Portals e-recht24.de.