DES-Projekt Hochschulschriften: Jahrgänge IV und V in der Erfassung
Seit dem 6. Dezember läuft das DES-Projekt Hochschulschriften das in Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut (MPI) für Innovation und Wettbewerb in München gestartet wurde (der CompGen-Blog berichtete). Dies ist der vierte Teil der Serie.
Bereits drei Jahresverzeichnisse der „Deutschen Universitätsschriften“ haben fleißige Freiwillige korrigiert und indexiert. Jüngst wurden die Jahrgänge II und III fertig gestellt. Sie beinhalten 3.562 Dissertationen und 97 Habilitationen, die zwischen 15. August 1886 und 14. August 1888 an einer deutschen Universität eingereicht wurden. Zahlreiche bekannte Wissenschaftler haben wir im ersten Jahrgang gefunden, worüber diese Liste informiert. Darunter finden sich (nach bisherigem Stand) zwei Nobelpreisträger, nämlich Philipp Lenard (Physik 1905) und Walter Nernst (Chemie 1920).
Nun finden sich die Jahrgänge IV und V für den Zeitraum 15. August 1888 bis 14 August 1890 neu in der Erfassung bzw. Korrektur.
Von nicht gedruckten Dissertationen und einfachen Titeln
Das Wachstum der verzeichneten Dissertationen, das sich aus den ersten drei Jahrgängen ablesen lässt, ist bemerkenswert: Von 1.503 Dissertationen im akademischen Jahr 1885/86 zu 1.686 ein Jahr später, und schließlich zu 1.822 Dissertationen im akademischen Jahr 1887/88. Die größten Produzenten sind die Universitäten Berlin, Würzburg, Leipzig, München und Halle (in dieser Reihenfolge). Aufgrund unterschiedlicher Anforderungen an die Qualität der Dissertation sollte man diese Zahlen nicht überbewerten.
Bemerkenswert ist auch die fachliche Verteilung: Nahezu alle Schriften stammen von den medizinischen oder den philosophischen Fakultäten, und zwar fast zu gleichen Teilen.
Es gab nur 134 Dissertationen und 9 Habilitationen an juristischen Fakultäten. Man müsste viel mehr erwarten. Der Grund ist, dass manche Fakultäten Doktortitel ohne gedruckte Dissertation vergaben, und nur diese wurden ja verzeichnet. Besonders Jena (wo auch Karl Marx aus diesem Grund seine Dissertation einreichte), aber auch Heidelberg und Leipzig verdienten viel Geld damit, für Staatsexamensarbeiten den Doktortitel zu verleihen. Wären diese Arbeiten gedruckt worden, wäre ihr Schwindel aufgeflogen! Noch bis 1903 haben sie sich einer von Preußen forcierten Bildungsreform widersetzt, wonach sämtliche Dissertationen gedruckt und nach Einreichung verteidigt werden mussten. Ersteres ist der Druckzwang, wie ihn auch heute noch jeder Doktorand kennt. Es bleibt also abzuwarten, ob sich um 1903 herum das Muster der (juristischen) Dissertationen in unseren Listen ändert.
Informationen zum DES-Projekt „Hochschulschriften“ findet man hier im GenWiki.
Weitere Mitwirkende bei der Datenüberprüfung und -eingabe sind herzlich willkommen!