Zivilstandsregister 1808/10-1814 in Nordwestdeutschland
Während der napoleonischen Annexion der nordwestdeutschen Gebiete zwischen Münster und Hamburg wurden wie im Rheinland Zivilstandsregister neben den Kirchenbüchern eingeführt. Diese auf staatliche Anordnung geführten Urkunden für Geburten, Heiraten und Sterbefälle enthalten oft viel mehr Informationen als die gleichzeitig geführten Kirchenbücher.
Volker Wilmsen von der Westfälischen Gesellschaft für Familiengeschichte und Genealogie (WGGF) in Münster wies auf der WGGF-Hompage und in der Facebookgruppe „Ahnenforschung Nordrhein-Westfalen“ auf diese Quelle für die münsterländischen Zivilstandsregister hin, die in drei verschiedenen Archiven aufbewahrt werden: Im Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe in Detmold, im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld und im Bistumsarchiv Münster. Das Bistumsarchiv Münster hat die meisten erhaltenen Zivilstandsregister, sie sind jüngst digital im kostenfrei zugänglichen Portal Matricula-online.eu online gegangen. Sie sind bei den einzelnen Registern der Kirchengemeinden an den Buchstaben „ZR“ am Anfang der Signatur erkennbar.
Das Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe in Detmold bewahrt die Zweitbücher der Zivilstandsregister auf. Sie wurden zusammen mit den Kirchenbuchduplikaten in der Edition Detmold auf über 100 DVDs vom Patrimonium-Verlag veröffentlicht (Bezugquelle). Das Landeskirchliche Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld hat Digitalisate von Kirchenbüchern und Zivilstandsregistern aus seinen Beständen bei Archion.de (unter Westfalen -> Zivilregister) veröffentlicht.
Volker Wilmsen hat eine umfangreiche Übersichtstabelle über die im Münsterland vorhandenen Zivilstandsregister erstellt. Über die Zivilstandsregister-Bestände in den anderen norddeutschen Archiven bekommt man eine Übersicht bei den Staatsarchiven Hamburg und Bremen sowie in den einzelnen Abteilungen des Niedersächsischen Landesarchivs. In einigen Gebieten (z.B. Bremen und Lübeck) wurden die Zivilstandsregister auch nach dem Abzug der Franzosen bis zur Einführung der Personenstandsregister im Jahre 1875 weitergeführt.