Handreichung zu Texten, Bildern und Lizenzen
Wir können und müssen nicht alles selber machen! Und so möchten wir heute auf eine Handreichung des Paritätischen Gesamtverbandes hinweisen.
Die Betreiber von genealogischen Webseiten waren schon immer der Gefahr ausgesetzt, sich Abmahnungen und Prozesse einzuhandeln. Die DSGVO tat dann ein übriges, viele Seiten wurden von den Betreibern vom Netz genommen.
Till Kreutzer, Anwalt bei iRights.Law und Mitgründer des iRights e.V. ist Autor der Broschüre.
„Was sind Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und was ist das Recht am eigenen Bild?“, „Wie entstehen und erlöschen Urheber-, Leistungs- und Persönlichkeitsrechte?“, „Wie unterscheidet sich das Urheberrecht vom Recht am eigenen Bild?“ – diese und weitere Fragen erörtert und beantwortet ein kürzlich erschienener Leitfaden.
iRIGHTSinfo
Ein Kapitel umfasst “Open Content” und freie Lizenzen.
Der Leitfaden wird hier direkt herunter geladen. Er ist unter der freien Creative Commons-Lizenz CC BY-SA veröffentlicht, seine Inhalte dürfen erlaubnisfrei nachgenutzt, in bearbeiteter Form veröffentlicht und verbreitet werden. Diese müssen lediglich ebenfalls unter CC BY-SA lizenziert sein.
Der Paritätische Gesamtverband hat auf seinen Seiten einen “Webzeugkoffer”. Da kommt bei mir sofort der blanke Neid, nein, die Anerkennung allein schon wegen der Wortschöpfung hoch. Warum ist mir das nicht eingefallen? Der Inhalt des Webzeugkoffers hat es in sich. Stöbert auch einmal in dem herum. Viel Zeugs, das sich für uns gebrauchen lässt.