Arbeiten für das Gedächtnis des Landes: 70 Jahre Brandenburgisches Landeshauptarchiv
Anlässlich des 70jährigen Jubiläums des Landesarchivs in Brandenburg, über das wir hier schon berichtet haben, ist eine “Festgabe” auch online erschienen, die interessante Beiträge auch für die Familiengeschichtsforschung bereithält.
Das Landesarchiv versteht sich als “Dienstleister für seine Benutzerinnen und Benutzer – in dem Sinne, dass es ihnen zu dienen hat durch die Schaffung und Bereitstellung einer hochrangigen, inhaltsreichen Überlieferung”. Die Qualität der wissenschaftlichen, vor allem historischen Forschung hänge dabei erheblich davon ab, “dass die Bestände vom Archiv so erschlossen und aufbereitet werden, dass der Forscher mit strukturierten Informationen zu dem für seinen Gegenstand einschlägigen Quellenfundus hingeführt wird” – so der Direktor des Landesarchivs Klaus Neitmann in seiner Einführung.
Wie wichtig die Vermittlung auch in Zeiten der Digitalisierung ist, wird im Beitrag von Mario Glauert deutlich (“Was ist ein erfolgreiches Archiv? Archivbenutzung im Zeitalter der digitalen Transformation”). Über die “Archivgutdigitalisierung im Brandenburgischen Landeshauptarchiv” berichtet Julia Moldenhawer.
Falko Neininger macht sich auf die Spuren des Vaters von Theodor Fontane, weitere Beiträge sind so unterschiedlichen Überlieferungen gewidmet wie der Siegelsammlung Max Zeisig (André Stellmacher), dem NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit (Frank Schmidt), der Sicherung von Archivgut in der Niederlausitz (Kathrin Schaper) oder der Übernahme von Gefangenenzeitungen aus den brandenburgischen Justizvollzugsanstalten (Christiane Elias). Insgesamt bietet die Festschrift vielfältige Einblicke in die Überlieferung und die Aufgabengebiete des Brandenburgischen Landeshauptarchivs.
Auch die jüngste Vergangenheit kommt nicht zu kurz: Ein Beitrag stellt Quellen zur Beseitigung des Wohnungsleerstandes in Cottbus Anfang des 21. Jahrhunderts vor (Anne Mauch). Denn natürlich ist die Überlieferungsbildung im Landeshauptarchiv nicht abgeschlossen: Permanent entstehen in Kommunal- und Landesverwaltungen neue Unterlagen, die – wenn sie dort nicht mehr gebraucht werden und behördliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind – dem zuständigen Archiv zur Übernahme anzubieten sind. Angesichts der enormen Mengen, die entstehen, muss das Archiv dann eine kleine Auswahl für die dauerhafte Archivierung treffen.
Wie gut das Zusammenspiel von anbietungspflichtigen Stellen und zuständigen Archiven funktioniert, hängt nicht zuletzt von einer sachgerechten personellen und finanziellen Ausstattung der Archive ab. Und diese ist leider alles andere als selbstverständlich. Als Beispiel sei nur das Landesarchiv Mecklenburg-Vorpommern genannt, über dessen “personelles Desaster” am Standort Greifswald unter anderem die Ostsee-Zeitung berichtete.